"Heinrich von Kleist-Preis" des Bundes der Vertriebenen

Aus Anlaß des Jahres der Menschenrechte 1965 schreibt der Bund der Vertriebenen einen Preis für

1. die beste deutschsprachige Presseveröffentlichung,
2. die beste Rundfunk- oder Fernseh-Gestaltung

zum Thema der "Vertreibung der Deutschen" aus. Der Preis wird aus Anlaß des „Tages der Deutschen” in Berlin vom Präsidenten des Bundes der Vertriebenen verkündet.

An dem Preisausschreiben können sich Autoren und Regisseure des gesamten deutschsprachigen Raumes beteiligen. Die Preise gelten für Veröffentlichungen im Laufe des Jahres der Menschenrechte, und zwar vom Zeitpunkt der Proklamation am 31. Januar bis zum 15. November 1965 für Abhandlungen des Themas in Leitartikeln, Reportagen, Features und Dokumentationen. Es werden nicht nur Vorgänge und Wertungen des Vertreibungstatbestandes und der damit zusammenhängenden Grundsatzfragen, sondern auch Berichte über die derzeitigen Verhältnisse in den Vertreibungsgebieten mit berücksichtigt.

Als Preise sind vorgesehen

für die besten Leistungen zu 1. und 2. je 3000,– DM,
für vier gute Leistungen je 1000,– DM.

Die Jury wird vom Präsidium des Bundes der Vertriebenen berufen. Sie setzt sich aus sieben Preisrichtern zusammen, von denen vier dem BvD und drei der unabhängigen Publizistik angehören. Für die Entscheidung der Jury sind die am 31. Januar 1965 in Lübeck aus Anlaß der Proklamation des Jahres der Menschenrechte verkündeten Grundsätze sowie publizistische Stilnormen maßgebend.

Der Preis soll im Andenken an das vorbildliche publizistische Ethos des Gründers und Herausgebers der „Berliner Abendblätter" den Namen „Heinrich von Kleist-Preis" des Bundes der Vertriebenen für Presse, Rundfunk und Fernsehen tragen. Es ist vorgesehen, diesen Preis auch während der folgenden Jahre zu verleihen.

Die Arbeiten – es kommen nur bereits publizierte Beiträge zu dem Preisthema in Frage – sind bis zum 30. November 1965 beim Bund der Vertriebenen, Pressereferat, Bonn, Kölnstraße Nr. 3, möglichst mit je sieben Durchschlägen, einzureichen.

Der Bund der Vertriebenen behält sich eine Veröffentlichung der Manuskripte der preisgekrönten Arbeiten nach Maßgabe der jeweils vorliegenden Urheberrechte im Rahmen des Jahrbuches zum „Jahr der Menschenrechte" oder in einer Sonderveröffentlichung vor.

(Aus: Das Ostpreußenblatt. Organ der Landsmannschaft Ostpreußen e.V. Hamburg. Jg. 16, Folge 38, 18. Sept. 1965, S. 2)