SATZUNG DER HEINRICH-VON-KLEIST-GESELLSCHAFT (1960)

[GRÜNDUNGSSATZUNG]
§ 1

Die Heinrich-von-Kleist-Gesellschaft ist im Mai 1960 in Berlin (West) gegründet worden. Sie wird in ihrer Tätigkeit an die Bestrebungen der 1920 gegründeten Kleist-Gesellschaft anknüpfen. Vor allem erblickt sie ihre Aufgabe darin, das Werk Kleists und seine in der Gegenwart fortwirkenden Einflüsse durch die Veranstaltung und die Förderung von Vorträgen und Vorlesungen sowie durch Publikationen der zeitgenössischen Öffentlichkeit zu erschließen.
Sitz der Gesellschaft ist Berlin (West). Die Heinrich-von-Kleist-Gesellschaft wird mit diesem Namen in das Vereinsregister bei dem Amtsgericht Berlin-Charlottenburg eingetragen.

§ 2

Die Organe der Gesellschaft sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

§ 3

Der Vorstand besteht bis zur Wahl eines neuen Vorstandes durch die Mitgliederversammlung aus den Gründungsmitgliedern. Die Zahl der Vorstandsmitglieder darf nicht mehr als 12 betragen.

§ 4

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für zwei Jahre gewählt. Er vertritt die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich. Ihm sollen Fachgelehrte der Kleist-Forschung, führende Persönlichkeiten der Kunst, der Wissenschaft und des öffentlichen Lebens angehören. Der Vorstand wählt aus seiner Mitte den Präsidenten, seinen Stellvertreter, 2 Beisitzer, den Geschäftsführer und den Schatzmeister. Der Vorstand faßt seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Präsident oder – in seiner Abwesenheit – sein Stellvertreter. Zu Beschlüssen des Vorstandes ist die Anwesenheit von mindestens 3 Mitgliedern nötig.

§ 5

Die Gesamtheit der Mitglieder bildet die Mitgliederversammlung. Mitglieder können natürliche und juri-stische Personen sowie sonstige Vereinigungen privater und öffentlicher Natur werden. Die Mitgliedschaft wird erworben durch Anmeldung bei dem Vorstand, Zustimmung zur Aufnahme durch diesen und durch Zahlung des ersten Jahresbeitrages. Der Austritt kann durch schriftliche Erklärung an den Vorstand jederzeit, jedoch spätestens zwei Monate vor Anfang des neuen Jahres erfolgen.

§ 6

Zu den Obliegenheiten der Mitgliederversammlung gehören
1. Entgegennahme des Jahresberichts, Prüfung der Jahresrechnung, Entlastung des Vorstandes und Genehmigung des Haushaltsplans.
2. Wahl des Vorstandes.
3. Änderung der Satzung und Auflösung des Vereins.

§ 7

Die ordentliche Mitgliederversammlung findet in jedem zweiten Jahr statt. Die Einladung hierzu soll rechtzeitig und schriftlich unter Angabe der Tagesordnung ergehen. Anläßlich einer Mitgliederversammlung soll nach Möglichkeit eine Veranstaltung, die mit dem Aufgabenbereich der Gesellschaft thematisch verbunden ist, stattfinden.

§ 8

In der Zeit zwischen den Mitgliederversammlungen werden die Mitglieder schriftlich über die finanziellen Verhältnisse im jeweils abgelaufenen und über die Haushaltsplanung für das nächste Geschäftsjahr unterrichtet. Wichtige Beschlüsse werden, soweit in der Zwischenzeit erforderlich, den Mitgliedern zur schriftlichen Entscheidung vorgelegt.

§ 9

Beschlüsse über Satzungsänderungen, Auflösung des Vereins und Ausschluß von Mitgliedern bedürfen einer Mehrheit von 2/3 der erschienenen Mitglieder bei der Mitgliederversammlung oder bei schriftlicher Abstimmung einer 2/3 Mehrheit der Mitglieder überhaupt. Im übrigen genügt einfache Stimmenmehrheit.

§ 10

Über Beschlüsse der Mitgliederversammlung sowie über Beschlüsse des Vorstandes ist eine Niederschrift aufzunehmen, die vom Vorsitzenden, vom Geschäftsführer und von 2 Mitgliedern zu unterzeichnen ist. Beschlüsse des Vorstandes sind von zwei Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen.

§ 11

Bei Auflösung des Vereins verfällt das Vereinsvermögen an die Kleist-Sammlung in der Amerika-Gedenkbibliothek.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt für eine natürliche Person mindestens 10,– DM jährlich, für juristische Personen oder sonstige Vereinigungen mindestens 20,– DM jährlich.

[Unterschriften:]

Wieland Schmidt, Dr. Marie Hirsch, Dr. Bruno Sauer, Dr. Fritz Moser, Dr. Eva Rothe, Dr. Georg Henning, Dr. Kurt Krippendorf, Liselotte Minde-Pouet


Aus: Günther Emig / Peter Staengle: "Wir mußten wieder einmal sehr schnell handeln". Die Neugründung der Kleist-Gesellschaft 1960. Mit einem Inhaltsverzeichnis der Kleist-Jahrbücher 1980 bis 2010. Heilbronn: Kleist-Archiv Sembdner 2011, S. 31-32. (Heilbronner Kleist-Blätter apart. 2)